Beitragsordnung

Entsprechend § 5 der Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Grundschule Hilgert e. V. (im folgenden Förderverein genannt) wird durch die Mitgliederversammlung nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:

§ 1 Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

§ 2 Geltungsbereich und Dauer

(1) Die Beitragsordnung gilt für alle Mitglieder des Fördervereins.

(2) Die Beitragsordnung hat Gültigkeit bis sie durch die Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben wird.

(3) Diese Ordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge. Spenden und andere Zuwendungen an den Verein sind von dieser Ordnung ausgeschlossen.

§ 3 Beitragshöhe, Fälligkeit und Zahlung

(1) Die Beitragshöhe wird auf mindestens 2,00 Euro pro Monat festgelegt. Der Mindestjahresbeitrag beträgt somit 24,00 Euro.

(2) Mitglieder können freiwillig einen höheren Beitrag als den Mindestbeitrag wählen.

(3) Der Mitgliedsbeitrag wird bei jährlicher Zahlung zum 01.Januar des Jahres fällig oder bei halbjährlicher Zahlung je zur Hälfte am 01. Januar und am 01. Juli.

(4) Bei Eintritt in den Förderverein im Jahresverlauf wird der Beitrittsmonat voll abgerechnet, der Gesamtbeitrag anteilig.

(5) Die Zahlung erfolgt im Lastschriftverfahren.

(6) Alternativ zu Absatz 5 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.

(7) Sollte das Konto des Mitgliedes die nötige Deckung nicht aufweisen, besteht für das kontoführende Institut keine Verpflichtung zur Einlösung. Rücklastschriftgebühren wegen Kontolöschung oder Konto-Unterdeckung gehen zu Lasten des Mitgliedes und werden grundsätzlich nachberechnet.

(8)Änderungen der Bankverbindung sind dem Förderverein unverzüglich mitzuteilen. Die Beitragsordnung wurde am 06. Oktober 2010 von der Mitgliederversammlung beschlossen.

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